Evangelische Kirchengemeinde Eupen - Neu Moresnet 

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Wahlordnung                                    

   

Wahlordnung für das Presbyterium und den Verwaltungsrat

Auf der außerordentlichen Gemeindeversammlung am 12. Januar 2003 wurde die folgende Wahlordnung von der Gemeindeversammlung einstimmig angenommen:

Wahlordnung

Um an der Wahl des Presbyteriums und des Verwaltungsrates teilnehmen zu können (aktives Wahlrecht) müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Voraussetzungen: Ein Wahlwilliger muss namentlich als Mitglied der evangelischen Kirchengemeinde Eupen - Neu-Moresnet erwähnt und konfirmiert sein, um die Presbyter zu wählen. Um Mitglieder des Verwaltungsrates wählen zu können, ist zusätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich.

Ausnahmeklausel: Grundsätzlich wird man erst durch die Konfirmation stimmberechtigtes Gemeindeglied. Hierbei kann es Ausnahmen geben, z.B. Taufe als Erwachsener, Übertritt aus einer anderen Konfession, die Konfirmation war seinerzeit nicht möglich. Man muss allerdings das Alter von 15 Jahren erreicht haben.

2. Wählerliste: Ein Wahlwilliger muss sich persönlich in die Mitgliederliste eingetragen haben. Die Mitgliederliste wird vollständig ausgedruckt und muss vier Monate vor der Wahl in den Gottesdiensten ausgelegt werden, damit sich die Gemeindeglieder durch ihre Unterschrift darin eintragen können. In diesen Gottesdiensten wird im Rahmen der Abkündigungen auf die Eintragungspflicht hingewiesen. Außerdem wird in den Ausgaben des Pfarrblattes auf die Eintragungspflicht hingewiesen. In ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkte Gemeindeglieder haben ein Anrecht auf einen Besuch des Pfarrers, bzw. eines nicht kandidierenden Presbyteriumsmitgliedes, bei dem sie sich in die Liste eintragen können. Die letzte Möglichkeit, sich in die Liste einzutragen ist am Sonntag vor der Wahl.

3. Briefwahl ist möglich, sofern sich die wahlwilligen Personen in die Liste eingetragen haben. Sie wird bei einem der Pfarrer beantragt.

4. Ausschlussmöglichkeiten: Die Pfarrer können, mit Zustimmung der Mehrheit des Presbyteriums in gravierenden Fällen die Eintragung in die Wählerliste verweigern bzw. annullieren. Dies im Falle von erwiesenen falschen Angaben.

5. Als Kandidat vorgeschlagen werden kann, wer am Wahltag mindestens 21 Jahre alt ist und seit mindestens einem Jahr der Kirchengemeinde Eupen - Neu-Moresnet angehört. Vorschläge müssen mit drei Unterschriften versehen sein und 4 Wochen vor der Wahl im Eupener Pfarrhaus abgegeben werden. Die Kandidaten müssen ihre Kandidatur rechtzeitig abgeben, damit sie noch in der Brücke veröffentlicht werden kann. Sie müssen gastweise an einer Sitzung des Presbyteriums teilgenommen haben.

 

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Stand: 02. Oktober 2008