Evangelische Kirchengemeinde Eupen - Neu Moresnet 

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Unsere Aufgaben                                    

   

Aufgaben:

Der Kirchenrat (Presbyterium) besteht aus den Gemeindepfarrern und wenigstens sechs Gemeindeglieder. Alle vier Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus. Ehepaare dürfen nicht zusammen als Mitglieder in den Kirchenrat gewählt werden. Die Altersgrenze für wählbare Kirchenratsmitglieder beträgt 70 Jahre.

Das Presbyterium hat folgende Aufgaben:

  • Überprüft die Lehre in der Gemeinde auf Übereinstimmung mit der Heiligen Schrift

  • Betet für die Gemeinde

  • Regelt den Ablauf des Gemeindelebens

  • Organisiert besondere Veranstaltungen (Gemeindeversammlung u.s.w.)

  • Ist verantwortlich für die Mitarbeiterbetreuung

  • Hört Klagen an und versucht Konflikte zu lösen

  • Entscheidet über die Verwendung von Ekklesia-Geldern

  • Korrespondiert mit dem Verwaltungsrat

  • Verantworten sich vor Distrikt- und Kirchenleitung

 

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Stand: 04. Juni 2010