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Aufgaben:Der Kirchenrat (Presbyterium) besteht aus den Gemeindepfarrern und wenigstens sechs Gemeindeglieder. Alle vier Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus. Ehepaare dürfen nicht zusammen als Mitglieder in den Kirchenrat gewählt werden. Die Altersgrenze für wählbare Kirchenratsmitglieder beträgt 70 Jahre. Das Presbyterium hat folgende Aufgaben:
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