Kirchenratswahlen
Sie finden am 17. Mai 1987 um 9.30 Uhr in Neu-Moresnet und
um 10.40 Uhr in Eupen im Anschluss an die Gottesdienste
statt.
Die Mandate der Kirchenratsmitglieder, welche am 12. Mai 1985 gewählt
wurden, haben eine Dauer von 4 Jahren. Die Erneuerung der Hälfte der
Mandate muss alle 2 Jahre durchgeführt werden. Dies soll nun am 17. Mai
geschehen. Die ausscheidenden Mitglieder werden beim ersten Mal durch
Zufall bestimmt; sie können aber wieder gewählt werden. Da aber vier
Mandatsträger ihr Amt niederlegen wollen (Fr. Schlichthaber, Fr. Vogel,
Fr. Schneider und Frl. Steiger), sind am 17. Mai vier Älteste zu wählen.
Um zu gewährleisten, dass die Mitglieder des Kirchenrates tatsächlich die
Zustimmung der Gemeinde gefunden haben, kann jedes Mitglied der Gemeinde
Wahlvorschläge unterbreiten.
Diese Vorschläge müssen mit drei Unterschriften von Gemeindegliedern
versehen sein und bis zum 26. April 1987 schriftlich im Pfarramt Eupen,
Hookstraße 40, eingegangen sein.
Vorgeschlagen werden kann, wer am Wahltag 21 Jahre alt ist und mehr als
ein Jahr der evangelischen Kirchengemeinde Eupen - Neu-Moresnet angehört.
Die Statuten unserer Kirche, der Vereinigten Protestantischen Kirche in
Belgien enthalten folgende Erläuterungen:
"Gemäß dem Worte Gottes hat die Gemeinde die Pflicht, nur Brüder und
Schwestern als Mitglieder des Kirchenrates zu wählen, die Ihres Glaubens
würdig sind, die nach der christlichen Lehre leben, die eine gewisse
Erfahrung haben und die an dem Wohl der Kirche interessiert sind !"
Wenn Sie ein Jahr im Gebiet unserer Kirche wohnen und konfirmiert sind,
bitten wir Sie herzlich, an den Wahlen teilzunehmen. Da wir in Belgien
nicht von Amts wegen erfahren, wer evangelisch ist, wie dies zum Beispiel
in Deutschland mit Hilfe der Kirchensteuererhebung möglich ist, haben wir
Listen der zur Wahl berechtigten Personen, die uns bekannt sind oder die
sich bei uns gemeldet haben, angefertigt. Untersuchen Sie doch bitte
selbst, ob Sie bei uns geführt werden. Im Pfarramt und während den
Gottesdiensten liegen diese Listen aus, die dann für die Wahlen nebst
Ihren Ausweisen von Bedeutung sind.
Die Eintragungen in die Wählerlisten, die Wahlvorschläge und die
Durchführung der Wahl werden durch neutrale Wahlkommissionen
beaufsichtigt.
Alle Namen der vorgeschlagenen Kandidaten - falls diese mit ihrer
Kandidatur einverstanden sind - werden in der Mai-Ausgabe der "Brücke" und
in den Gottesdiensten nach dem 26. April bekannt gegeben.
Eine Briefwahl ist nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet und muss
spätestens am Freitag vor der Wahl im Pfarrhaus eingereicht werden.
Formulare hierfür können beim Pfarrer angefordert werden.
Leserbriefe
Wozu braucht man eigentlich einen Pfarrer?
Festliche und traurige Anlässe, sowie hohe
Feiertage sind ein Grund die Kirche aufzusuchen.
Aber wie sieht das an sonstigen Sonntagen aus?
Sehr viele sind heute der Ansicht, es muss nicht sein. Sind wir schon so
egoistisch geworden, dass man den Pfarrer "nur nötig hat" zu den gegebenen
Anlässen?
"Wenn wir ihn brauchen in unserer Not, muss er
für uns immer da sein", denn er darf uns seine Hilfe nicht verweigern.
Seine Gemeinde sollte auch zu ihm stehen. Er kann unsere Probleme auf
Anhieb nicht lösen, aber einen Weg finden, um gemeinsam auch Freud und
Leid zu teilen.
Wie oft muss der Pfarrer eine Trauerrede halten,
ohne den Betreffenden zu kennen. Wir dürfen nicht nur etwas von ihm
erwarten, sondern müssen ihn zu unseren Lebzeiten bei seiner Arbeit
unterstützen. Oder ist der Pfarrer uns nichts mehr wert?
Elke Hungs, Eupen
Leserbriefe an : Evangelische
Kirchengemeinde. Hookstraße 40. 4700 Eupen.
Liebe Leserinnen, Liebe Leser,
Auch in diesem Jahr werden unsere Sammler(innen) Sie ab März wieder
besuchen, um den Beitrag zu unserer Kirchenzeitung "Die Brücke" in Höhe
von 200,- BF zu kassieren.
Natürlich besteht für die auswärtigen Abonnenten, sowie für die
Gemeindemitglieder, welche von den Sammlern nicht angetroffen werden, die
Möglichkeit ihren Beitrag auf unser BBL-Konto Nr. 348-0312271-92
einzuzahlen.
Über jede zusätzliche Spende freuen wir uns ganz besonders. |