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Die Entscheidungsträger der Kirchengemeinde:
1. Kirchenrat (Presbyterium):
Der Kirchenrat (Presbyterium) besteht aus den
Gemeindepfarrern und wenigstens sechs Gemeindeglieder. Alle vier Jahre scheidet
die Hälfte der Mitglieder aus. Ehepaare dürfen nicht zusammen als Mitglieder in
den Kirchenrat gewählt werden. Die Altersgrenze für wählbare
Kirchenratsmitglieder beträgt 70 Jahre.
Das Presbyterium hat folgende Aufgaben:
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Überprüft die Lehre in der Gemeinde auf Übereinstimmung mit der Heiligen
Schrift
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Betet für die Gemeinde
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Regelt den Ablauf des Gemeindelebens
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Organisiert besondere Veranstaltungen (Gemeindeversammlung u.s.w.)
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Ist verantwortlich für die Mitarbeiterbetreuung
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Hört Klagen an und versucht Konflikte zu lösen
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Entscheidet über die Verwendung von Ekklesia-Geldern
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Korrespondiert mit dem Verwaltungsrat
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Verantworten sich vor Distrikt- und Kirchenleitung
2. Verwaltungsrat:
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Stellt jedes Jahr ein Budget auf, das von den Ortsgemeinden bestritten
wird
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Kümmert sich um die Durchführung von Renovierungs- und Bauarbeiten
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Verwaltet die Grundstücke der Gemeinde
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Ist der Ansprechpartner für die Behörden
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Kümmert sich neben dem Orgelkomitee um das Orgelprojekt
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Ist verantwortlich für die Versicherungen
3. Die Pfarrer:
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Predigen in den Gottesdiensten
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Segnen, taufen, trauen, beerdigen (Kasualien)
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Unterrichten die Konfirmanden
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Seelsorge, Geburtstags- und Krankenbesuche
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Leiten das Presbyterium
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Vertreten die Gemeinde bei Empfängen
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Halten Kontakt zu Distrikt, Pfarrkollegium,
Euregiopfarrstelle und Kirchenleitung
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Bestreiten die Radiosendungen
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Koordinieren den Kindergottesdienst
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Führen Ausflüge und Seniorennachmittage durch
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Editieren die Brücke
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Halten die Bibelstunde
4. Das Presbyteriumsbüro (2 Presbyter + Pfarrer)
Fällen kurzfristige Entscheidungen, welche die Pfarrer nicht
alleine treffen wollen, die aber gleichzeitig auch nicht so wichtig sind, dass
alle Presbyter einberufen werden müssen.
5. Kirchenleitung
Die evangelische Kirchengemeinde
Eupen - Neu Moresnet gehört der Vereinigten Protestantischen Kirche in Belgien
(Eglise
Protestante Unie de Belgique) an. Diese
Kirche ist ein Verband von verschiedenen Einzelkirchen. In diesem Verband hat
jede Gemeinde eine sehr große Freiheit. Es gibt so gut wie keine Beschränkungen.
Jede Gemeinde muss Beiträge an die Kirchenleitung entrichten. Wenn allerdings
das Gemeindeleben durch einen Streit zwischen Pfarrer und Presbyterium zum
erliegen kommt, dann schreitet die Kirchenleitung ein.
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Ausführendes Gremium |
Legislatives Gremium |
Ebene |
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Presbyterium (Consistoire) trifft sich alle 14 Tage, bestellt
Abgeordnete für die Distriktversammlung |
Gemeindeversammlung, trifft sich einmal im Jahr und wählt das Presbyterium |
Örtliche Ebene |
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Distriktrat (Conseil du District) trifft sich ein mal im Monat |
Distriktversammlung (Assemblée du district), wählt Distriktrat und trifft
sich alle 2 Monate |
Regionale Ebene |
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Synodalrat (Conseil Synodale) |
Synadalversammlung, wählt Synodalrat, trifft sich zwei mal im Jahr im
November |
Landesebene |
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Synodalbüro trifft sich wöchentlich |
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Synodalpräsident - entspricht einem Landesbischof |
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